GmbH Gründen Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung & Einzelfirma Vergleich
- Christian Henß
- vor 2 Tagen
- 8 Min. Lesezeit
Wenn du darüber nachdenkst, dein Unternehmen in der Schweiz zu gründen, steht eine grundlegende Frage im Raum: Welche Rechtsform passt wirklich zu deinen Zielen? Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterscheidet sich fundamental von der unkomplizierten Einzelfirma – nicht nur in den Kapitalbedingungen, sondern vor allem in der Haftungsfrage. Während die Einzelfirma dir schnelle Flexibilität ohne Mindestkapital ermöglicht, schützt die GmbH dein Privatvermögen durch eine klare Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen. Diese Entscheidung ist kein bürokratisches Detail, sondern ein strategischer Hebel für deine unternehmerische Zukunft.
Wer diesen Unterschied missachtet, riskiert entweder unnötige persönliche Haftungsrisiken bei einer wachsenden Einzelfirma oder verschwendet Ressourcen für eine überdimensionierte Struktur, die das junge Geschäft belastet. Dieser Leitfaden führt dich präzise durch alle obligatorischen Schritte der GmbH-Gründung – von der Einzahlung des Mindeststammkapitals über die notarielle Beurkundung bis zur finalen Handelsregistereintragung. Gleichzeitig erhältst du eine fundierte Gegenüberstellung zur Einzelfirma, damit du eine informierte, zukunftssichere Entscheidung für deine Unternehmensstruktur treffen kannst.
Das Wichtigste auf einen Blick:
CHF 20'000 Mindestkapital: Die gesetzliche Einzahlungspflicht bildet das finanzielle Fundament deiner GmbH und sichert die Haftungsbeschränkung gegenüber Gläubigern ab.
Statuten als Machtinstrument: Nutze die statutarische Flexibilität gezielt, um Geschäftsführungsbefugnisse, Gesellschafterrechte und Gewinnverteilung exakt auf dein Geschäftsmodell zuzuschneiden.
Haftungsbeschränkung schützt dein Privatvermögen: Der zentrale Vorteil der GmbH gegenüber der Einzelfirma – deine persönlichen Vermögenswerte bleiben im Regelfall außerhalb der Reichweite von Geschäftsgläubigern.
Notarielle Legitimation als Rechtsgrundlage: Die öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintragung transformieren deine GmbH in ein eigenständiges Rechtssubjekt mit voller Geschäftsfähigkeit.
Höhere anfängliche Investition: Kalkuliere neben dem Stammkapital auch Notariats- und Handelsregistergebühren ein – diese Kostenstruktur übertrifft die Einzelfirma deutlich, bringt aber langfristig strategische Vorteile.
GmbH vs. Einzelfirma: Strukturelle und rechtliche Unterschiede
Die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Einzelfirma bestimmt nicht nur deine anfänglichen Gründungsschritte, sondern die gesamte langfristige Ausrichtung deines Unternehmens in der Schweiz. Während die Einzelfirma durch minimale bürokratische Hürden und sofortige Handlungsfähigkeit punktet, bietet die GmbH dir Rechtssicherheit und eine wasserdichte Trennung zwischen deinem privaten Vermögen und den Geschäftsrisiken.
Haftungsstruktur und Risikomanagement
Der fundamentale Unterschied liegt in der Haftungsfrage. Bei der Einzelfirma haftest du unbeschränkt und persönlich mit deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ein Schadensfall, eine Klage oder eine größere Forderung kann dein privates Vermögen direkt gefährden – ein Risiko, das du bei der Einzelfirma bewusst in Kauf nimmst.
Die GmbH dagegen beschränkt deine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und deine Einlage. Im Normalfall bleibt dein Privatvermögen geschützt, selbst wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Diese Haftungsbeschränkung ist besonders relevant, wenn du:
Kapitalintensive Projekte angehst, bei denen größere Investitionen oder Kredite notwendig sind
Hohe Ausfallrisiken trägst, etwa bei langfristigen Verträgen oder Gewährleistungsfristen
Geschäftspartner und Investoren von deiner Seriosität und Bonität überzeugen musst
Die Haftungsbeschränkung wirkt sich direkt auf deine Kreditwürdigkeit und das Vertrauen von Geschäftspartnern aus. Eine GmbH wird in der Regel professioneller wahrgenommen als eine Einzelfirma, was dir Türen öffnen kann, die sonst verschlossen bleiben.
Einzelfirma: Volle persönliche Haftung mit deinem gesamten Vermögen. Geeignet für Geschäftsmodelle mit niedrigem Haftungsrisiko oder wenn du als Freiberufler deine persönliche Vermögenssicherheit garantieren kannst.
GmbH: Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Unverzichtbar für risikoreichere Geschäftsfelder, größere Kredite oder wenn du mit Partnern und Investoren zusammenarbeitest.
Kapitalanforderungen und finanzielle Implikationen
Auch bei der Kapitalbeschaffung zeigt sich ein markanter Unterschied. Die Einzelfirma benötigt nach Schweizer Recht kein gesetzlich festgeschriebenes Mindestkapital – du kannst theoretisch sofort loslegen, sobald du dich im Handelsregister eingetragen hast (falls erforderlich). Das senkt die Einstiegshürde erheblich und ermöglicht dir eine schnelle, unbürokratische Geschäftsaufnahme.
Für die GmbH hingegen schreibt das Obligationenrecht (OR) ein Mindeststammkapital von CHF 20'000 vor. Dieses Kapital muss vor der Eintragung ins Handelsregister auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank eingezahlt werden. Eine wichtige Erleichterung: Du musst nur ein Fünftel der zugesagten Stammeinlagen sofort einzahlen, sofern dies mindestens CHF 10'000 beträgt. Die restlichen, nicht voll eingezahlten Beträge, verbleiben als künftige Nachschusspflichten gegenüber der Gesellschaft bestehen, was dir zu Beginn Liquiditätsspielraum verschafft.
Die Frage "Was kostet die Gründung einer GmbH?" muss daher immer das Stammkapital einschließen, zusätzlich zu Notariats-, Handelsregister- und weiteren Gründungskosten – insgesamt rechne mit CHF 1'000 bis CHF 3'000 exklusive des Stammkapitals. Diese anfängliche Investition ist höher als bei der Einzelfirma, bietet dir aber langfristig strategische Vorteile in Sachen Glaubwürdigkeit und Kapitalzugang.
Steuerliche Behandlung
Auch steuerlich bewegen sich Einzelfirma und GmbH auf unterschiedlichen Schienen. Die Einzelfirma wird direkt bei dir als Inhaber besteuert – Einkommen und Vermögen werden über deine persönliche Einkommens- und Vermögenssteuer veranlagt. Dies kann bei niedrigen Gewinnen vorteilhaft sein, führt aber bei hohen Gewinnen schnell zu einer progressiven Steuerlast.
Die GmbH hingegen ist eine eigenständige juristische Person, die Körperschaftssteuer auf ihren Gewinn und ihr Vermögen zahlt. Dies kann bei hohen Gewinnen steuerlich vorteilhaft sein, da die Gewinnverteilung (Dividenden) zwar zusätzlich bei dir als Gesellschafter versteuert wird, die Gesamtsteuerlast über die Körperschaftssteuer jedoch optimiert werden kann. In vielen Kantonen profitierst du zudem von einer niedrigeren Gewinnsteuerlast auf Unternehmensebene als bei der direkten Einkommensbesteuerung.
Flexibilität und Unternehmensführung
Die Einzelfirma bietet dir maximale Flexibilität: Du entscheidest unilateral über alle Geschäftsvorgänge, ohne komplexe Organstrukturen oder zwingende administrative Pflichten über die übliche Buchhaltung hinaus. Diese operative Freiheit ist ideal, wenn du schnell auf Marktveränderungen reagieren musst oder ein sehr kleines Team führst.
Die GmbH unterliegt zwingend den Organisationsregeln des Obligationenrechts (OR). Sie benötigt eine Gesellschafterversammlung und eine Geschäftsführung. Ist eine Einpersonen-GmbH in der Schweiz möglich? Ja – seit der Revision des GmbH-Rechts ist die Einpersonen-GmbH zulässig, wobei du als Gesellschafter und Geschäftsführer dieselbe Person sein kannst. Dennoch musst du die formalen Organstrukturen im Handelsregister eintragen und wahren.
Diese Verwaltungsstruktur mag auf den ersten Blick umständlich wirken, bietet dir aber einen strategischen Vorteil: Bei der Statutenerstellung eröffnet sich dir eine erhebliche Flexibilität in der Governance. Du kannst über die Standardvorgaben hinaus die Machtverhältnisse, Liquidationspräferenzen und die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen sehr spezifisch regeln. Diese Möglichkeit zur maßgeschneiderten Governance wird oft übersehen, ist aber ein mächtiges Werkzeug für künftige Nachfolgeregelungen, Investorenrunden oder Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter.
Ein weiteres Beispiel aus der Immobilienbranche verdeutlicht dies: Ein Investor gründete eine GmbH, um mehrere Wohnobjekte zu erwerben. In den Statuten legte er präzise Regeln für die Gewinnverteilung und die Auflösung bei Verkauf fest, was spätere Auseinandersetzungen mit Co-Investoren verhinderte. Diese statutarische Flexibilität ist bei der Einzelfirma nicht gegeben.
Auch im Gesundheitssektor zeigt sich der Vorteil: Eine Gruppe von Physiotherapeuten gründete eine GmbH, um eine gemeinsame Praxis zu betreiben. In den Statuten wurden klare Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Austrittsmodalitäten festgelegt, was die langfristige Zusammenarbeit auf eine stabile rechtliche Basis stellte.
Der Gründungsprozess der GmbH Schritt für Schritt in der Schweiz
Wenn du dich für die GmbH entscheidest, musst du eine strukturierte Vorgehensweise einhalten. Der Prozess ist formalisiert und erfordert die Einhaltung mehrerer behördlicher Schritte, die du sorgfältig planen solltest.
1. Vorbereitung und Erstellung der Gründungsdokumente
Der erste formale Schritt betrifft die vertragliche Basis. Du musst den Gesellschaftsvertrag erstellen (oder die Gründungsurkunde bei einer Einpersonen-GmbH) und, falls zutreffend, eine Inventarliste der Sacheinlagen anfertigen (Sacheinlagevertrag). In dieser Phase legst du den Gesellschaftszweck, die Höhe des Stammkapitals und die Verteilung der Anteile fest. Gleichzeitig musst du die ersten Organe bestellen – mindestens einen Geschäftsführer, der im Handelsregister eingetragen wird.
2. Kapitalhinterlegung und notarielle Beurkundung
Nachdem die Statutenentwürfe fertiggestellt sind, zahlst du das Stammkapital auf ein spezifisches Sperrkonto bei einem Schweizer Finanzinstitut ein. Die Bank bestätigt dir die erfolgreiche Hinterlegung schriftlich. Unmittelbar danach folgt der wichtigste juristische Schritt: die öffentliche Beurkundung des Gesellschaftsvertrages vor einem Schweizer Notar. Der Notar prüft die Einhaltung der Formvorschriften, die Identität der Gründer und die Ordnungsmäßigkeit der Dokumente. Ohne diese notarielle Beurkundung ist deine GmbH rechtlich nicht existent.
3. Handelsregistereintragung und Erlangung der Rechtspersönlichkeit
Die Anmeldung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt stellt den Abschluss des Gründungsprozesses dar. Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Dokumente, inklusive des Nachweises über die Kapitalhinterlegung und die notariell beglaubigte Gründungsurkunde. Mit der Handelsregistereintragung erlangt deine GmbH ihre volle Rechtspersönlichkeit und kann offiziell Verträge abschließen, Geschäfte tätigen und Mitarbeiter anstellen. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten wirksam – vorher haftest du persönlich.
Checkliste für die GmbH-Gründung
Um sicherzustellen, dass du keine kritischen Schritte übersiehst, solltest du eine dedizierte Checkliste nutzen:
Festlegung des Firmennamens und des Sitzes (Verfügbarkeit prüfen!)
Erstellung notariell beurkundungsreifer Statuten
Bestimmung der Gründer, Gesellschafter und der Geschäftsführung
Einzahlung des Stammkapitals (mind. CHF 20'000) auf das Sperrkonto
Öffentliche Beurkundung der Gründung vor dem Notar
Anmeldung und Eintragung im Handelsregister
Anmeldung der Mehrwertsteuer beim kantonalen Amt (falls erforderlich)
Eröffnung eines Geschäftskontos (nach Freigabe des Sperrkontos)
Abschluss notwendiger Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz)
Die strikte Einhaltung dieser Prozeduren verhindert unnötige Verzögerungen und ist der Schlüssel für eine reibungslose Zeit- und Kostenplanung.
Fallstudien: Erfolgreiche Transformation zur GmbH
Ein häufiges Szenario ist die Umwandlung einer wachsenden Einzelfirma in eine GmbH, um die persönliche Haftung zu managen, sobald das Geschäftsvolumen signifikant steigt oder neue Geschäftspartner hinzukommen.
Fallbeispiel: IT-Beratung mit hohem Projektvolumen
Ein aufstrebendes Software-Startup begann als Einzelfirma. Nach zwei Jahren beschäftigte der Gründer sechs Mitarbeiter und akquirierte Großprojekte mit hohen Gewährleistungsfristen und komplexen Vertragsklauseln. Das Risiko einer Klage oder eines schweren Projektfehlers stellte eine existenzielle Bedrohung für das Privatvermögen des Gründers dar.
Umsetzung: Der Gründer initiierte den Prozess zur GmbH-Gründung. Er reservierte CHF 20'000 als Stammkapital und nutzte die Möglichkeit, nur CHF 10'000 sofort einzuzahlen, um Liquidität zu schonen und gleichzeitig die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.
Ergebnis: Nach der Eintragung konnte das Unternehmen eine Haftungsbeschränkung nachweisen, was neuen Großkunden die nötige Sicherheit gab. Dies führte zu einer Steigerung der Auftragsvolumina um 35 % im folgenden Geschäftsjahr. Die formelle Struktur erlaubte zudem die geordnete Aufnahme eines stillen Teilhabers, was mit der Einzelfirma nicht ohne weiteres möglich gewesen wäre. Die anfänglichen Gründungskosten amortisierten sich durch die erhöhte Geschäftstätigkeit und die verbesserte Bonität schnell.
Fallbeispiel: Online-Handelsplattform mit internationaler Expansion
Eine junge E-Commerce-Plattform begann als Einzelfirma, wuchs aber rasch und plante die Expansion in den deutschen und österreichischen Markt. Die Einzelfirma stieß an ihre Grenzen, da internationale Partner eine formelle Unternehmensstruktur mit klarer Haftungsbeschränkung forderten.
Umsetzung: Die Gründerin wandelte ihre Einzelfirma in eine GmbH um und nutzte die Statuten, um klare Regelungen für künftige Co-Investoren zu schaffen. Sie legte fest, wie künftige Kapitalerhöhungen ablaufen sollten und welche Vetorechte sie als Gründerin behalten wollte.
Ergebnis: Die GmbH-Struktur ermöglichte es ihr, Verträge mit internationalen Logistikpartnern und Zahlungsdienstleistern abzuschließen, die eine Einzelfirma abgelehnt hätten. Die Expansionsgeschwindigkeit verdoppelte sich, und sie konnte innerhalb eines Jahres zwei weitere Märkte erschließen. Die statutarische Flexibilität erwies sich als entscheidend, um Investorenrunden transparent und rechtssicher zu gestalten.
Diese Beispiele zeigen, dass die anfängliche Hürde der Formalitäten und des Mindestkapitals durch die langfristig gesicherte Haftung, die bessere Kapitalbeschaffungsmöglichkeit und die professionellere Wahrnehmung der GmbH weit aufgewogen wird – insbesondere in wachstumsstarken Sektoren wie IT, E-Commerce, Beratung oder im produzierenden Gewerbe.
Fazit: Strategische Positionierung durch die GmbH-Gründung
Die Entscheidung zwischen der flexiblen Einzelfirma und der kapitalgestützten GmbH ist tiefgreifend und bestimmt die Weichen für dein Risikomanagement, deine Kapitalbeschaffung und deine steuerliche Situation. Während die Einzelfirma durch minimale formalistische Hürden besticht, bietet dir die GmbH essenzielle Rechtssicherheit durch die strikte Trennung von privatem und Geschäftsvermögen, was bei steigenden Risiken unabdingbar ist.
Die GmbH erzwingt zwar initiale Hürden wie das Mindeststammkapital von CHF 20'000 und formelle Gründungsschritte, diese Investition zahlt sich jedoch durch eine gesteigerte Glaubwürdigkeit bei Partnern, bessere Kreditkonditionen und die Möglichkeit einer optimierten Körperschaftsbesteuerung aus. Gerade die Fähigkeit zur maßgeschneiderten Governance durch detaillierte Statuten macht die Kapitalgesellschaft zudem zu einem mächtigen Instrument für künftige Expansion, Nachfolgeregelungen oder Beteiligungsmodelle.
Blicke voraus: Unternehmen, die ihre Rechtsform strategisch wählen und frühzeitig die Weichen für Haftungsschutz, professionelles Erscheinungsbild und flexible Governance stellen, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend regulierten und anspruchsvollen Marktumfeld. Ob Technologie, Handel, Beratung, Gesundheitswesen oder Immobilien – die GmbH bietet dir die rechtliche Stabilität und das Vertrauen, um ambitionierte Ziele zu verfolgen und Partnerschaften auf Augenhöhe einzugehen.
Letztlich ist die Wahl kein Kompromiss, sondern eine strategische Positionierung: Willst du operative Einfachheit mit vollem persönlichem Risiko, oder setzt du auf langfristigen Schutz und strukturierte Wachstumsmöglichkeiten? Für jedes ambitionierte oder kapitalintensive Schweizer Unternehmen wird der formalisierte Weg zur GmbH zum notwendigen Sprungbrett für nachhaltiges, abgesichertes Wachstum. Die Frage ist nicht, ob du diese Struktur brauchst – sondern wann du sie nutzt, um deine unternehmerische Vision zu verwirklichen.




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