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Autoimport in die Schweiz & Versicherung
3
Monats
Frist
Sie ziehen aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz und möchten Ihr Auto mitnehmen? Kein Problem! Damit der Wechsel reibungslos klappt, gibt es ein paar wichtige Schritte zu beachten – von der Zollanmeldung über die technische Prüfung bis zur richtigen Versicherung. Wir zeigen Ihnen hier kompakt, was auf Sie zukommt.
Grundsätzlich gilt: Sie haben bis zu einem Jahr Zeit, Ihr Fahrzeug in der Schweiz anzumelden. Wir empfehlen jedoch, dies aus Versicherungs- und Steuergründen möglichst bald nach dem Umzug zu erledigen.
ZOLL
Ihr Auto beim Zoll anmelden
Wenn Sie Ihr Auto seit mindestens 6 Monaten besitzen und es Teil Ihres Umzugsguts ist, können Sie es zollfrei in die Schweiz einführen.
Verzollung bei Einreise
Melden Sie Ihr Auto direkt bei der Einreise am Schweizer Zoll an. Sie benötigen das Formular 13.20A für die "Zollanmeldung für Übersiedlungsgut".
Nötige Dokumente (u.a.)
Ausländischer Fahrzeugausweis (Zulassungsschein Teil I & II / Typenschein), Kaufvertrag/Eigentumsnachweis, Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung (oder Zusicherung).
CO2-Steuer
Bei neueren Fahrzeugen (erstmals im Ausland zugelassen) kann eine CO2-Abgabe anfallen. Prüfen Sie dies vorab.
Offizielle Infos
Details finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

MFK
Die Motorfahrzeug-Kontrolle (MFK)
Bevor Ihr Auto Schweizer Nummernschilder erhalten kann, muss es eine technische Prüfung bestehen – die sogenannte Motorfahrzeugkontrolle (MFK).
Zuständigkeit
Die Prüfung wird vom kantonalen Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons durchgeführt. Sie erhalten in der Regel nach der Zollanmeldung Informationen oder müssen selbst einen Termin vereinbaren.
Prüfungsumfang
Kontrolliert wird, ob Ihr Fahrzeug den Schweizer technischen Normen und Sicherheitsvorschriften entspricht. Eventuell sind kleinere Anpassungen nötig (z.B. Abgasnormen).
Schweizer Nummernschilder beantragen
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Schweizer Nummernschildern für Ihr Auto ist die bestandene technische Prüfung, bekannt als Motorfahrzeugkontrolle (MFK).
📃 Antrag stellen
Reichen Sie den Antrag auf Immatrikulation ein.
📄 Benötigte Dokumente (u.a.)
-
Prüfbericht der MFK (Formular 13.20B).
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Zollformular 13.20A (vom Zoll abgestempelt).
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Ausländischer Fahrzeugausweis (Original).
-
Elektronischer Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Schweizer Versicherung direkt ans Strassenverkehrsamt übermittelt, sobald Sie die Police abgeschlossen haben).
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Ihre Aufenthaltsbewilligung.
🚘 Nummernschilder
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie Ihre Schweizer Kontrollschilder.
VERSICHERUNG
Die richtige Autoversicherung finden
Wichtig: Bevor Sie Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt anmelden können, benötigen Sie zwingend eine Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Nummernschilder!
Abhängig von Fahrzeugmodell, Fahrerprofil (Alter, Nationalität des Führerscheins), Kanton, gewählter Deckung und Anbieter.
Haftpflicht ist Pflicht
Deckt Schäden, die Sie anderen zufügen.
Teilkasko (optional)
Deckt Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse (Hagel, Sturm etc.), Glasbruch, Vandalismus.
Vollkasko (optional)
Deckt zusätzlich selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Lohnt sich oft bei neueren oder Leasing-Fahrzeugen.
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